1 O 32/02•Landgericht Wuppertal, 2002-08-06, 1 O 32/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 32/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-06
Aktenzeichen: 1 O 32/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:0806.1O32.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
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