9 S 8/02•Landgericht Wuppertal, 2002-08-15, 9 S 8/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 8/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-15
Aktenzeichen: 9 S 8/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:0815.9S8.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Dezember 2001 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Solingen wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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