Landgericht Wuppertal, 2002-10-01, 1 O 76/02

1 O 76/02Kantonsgericht01.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 1 O 76/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-01

Aktenzeichen: 1 O 76/02

ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:1001.1O76.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1.Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.

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