1 O 76/02•Landgericht Wuppertal, 2002-10-01, 1 O 76/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 76/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-01
Aktenzeichen: 1 O 76/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:1001.1O76.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1.Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
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