12 O 69/02•Landgericht Wuppertal, 2002-12-19, 12 O 69/02
Landgericht Wuppertal, 2002-12-19, 12 O 69/02
12 O 69/02Kantonsgericht19.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 12 O 69/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-19
Aktenzeichen: 12 O 69/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:1219.12O69.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Entscheidung über die Kosten vor-läufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.350,-- EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Die Sicherheit kann jeweils auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.