Landgericht Wuppertal, 2003-01-15, 19 O 357/02

19 O 357/02Kantonsgericht15.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 19 O 357/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-15

Aktenzeichen: 19 O 357/02

ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0115.19O357.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf auch durch

selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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