19 O 389/02•Landgericht Wuppertal, 2003-03-19, 19 O 389/02
Landgericht Wuppertal, 2003-03-19, 19 O 389/02
19 O 389/02Kantonsgericht19.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 19 O 389/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-19
Aktenzeichen: 19 O 389/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0319.19O389.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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