Landgericht Wuppertal, 2003-03-21, 2 O 87/02

2 O 87/02Kantonsgericht21.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 87/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-21

Aktenzeichen: 2 O 87/02

ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0321.2O87.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 5.716,86 EUR nebst 12,5 % Zinsen seit dem 22. Dezember 2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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