19 O 226/03•Landgericht Wuppertal, 2003-09-10, 19 O 226/03
Landgericht Wuppertal, 2003-09-10, 19 O 226/03
19 O 226/03Kantonsgericht10.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 19 O 226/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-10
Aktenzeichen: 19 O 226/03
ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0910.19O226.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.701,30 € nebst Zinsen
hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
12.01.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 8 % und der Beklagte zu 92 %. Der Klägerin fallen zudem die durch die Anrufung des un- zuständigen Landgerichts Karlsruhe entstandenen Mehrkosten an.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Ihr bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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