Landgericht Wuppertal, 2003-09-10, 19 O 226/03

19 O 226/03Kantonsgericht10.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 19 O 226/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-10

Aktenzeichen: 19 O 226/03

ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0910.19O226.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.701,30 € nebst Zinsen

hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

12.01.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 8 % und der Beklagte zu 92 %. Der Klägerin fallen zudem die durch die Anrufung des un- zuständigen Landgerichts Karlsruhe entstandenen Mehrkosten an.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Ihr bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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