Landgericht Wuppertal, 2003-10-15, 4 O 70/02

4 O 70/02Kantonsgericht15.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 4 O 70/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-15

Aktenzeichen: 4 O 70/02

ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:1015.4O70.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 690,05 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2002 zu-züglich 10,00 Euro vorgerichtlicher Mahnkosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung des Be-klagten in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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