4 O 70/02•Landgericht Wuppertal, 2003-10-15, 4 O 70/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 4 O 70/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-15
Aktenzeichen: 4 O 70/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:1015.4O70.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 690,05 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2002 zu-züglich 10,00 Euro vorgerichtlicher Mahnkosten zu zahlen.
Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung des Be-klagten in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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