12 O 119/03•Landgericht Wuppertal, 2003-11-06, 12 O 119/03
Landgericht Wuppertal, 2003-11-06, 12 O 119/03
12 O 119/03Kantonsgericht06.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 12 O 119/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-06
Aktenzeichen: 12 O 119/03
ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:1106.12O119.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Feststellung, daß die Erhebung der Klagen der Antragsgegner zu 1. bis 7. (LG Wuppertal, Aktenzeichen 12 O 76/03) gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 23. Mai 2003 über die Übertragung der Aktien der Min-derheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemesse-nen Barabfindung (Ausschluß von Minderheitsaktionären) der Eintragung des Übertragungsbeschlusses nicht entgegensteht, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch die Nebeninterventionen verursachten Kosten werden der Antragstellerin auferlegt.
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