Landgericht Wuppertal, 2004-04-16, 6 T 740/04

6 T 740/04Kantonsgericht16.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 740/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-16

Aktenzeichen: 6 T 740/04

ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:0416.6T740.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, von den darin geäußerten Bedenken

gegen die Löschungsanträge Abstand zu nehmen.

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