Landgericht Wuppertal, 2004-04-29, 7 O 7/02

7 O 7/02Kantonsgericht29.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 7 O 7/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-29

Aktenzeichen: 7 O 7/02

ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:0429.7O7.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 68.779,17 € (= 134.502,36 DM) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2001 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages.

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