Landgericht Wuppertal, 2004-10-05, 1 O 360/03

1 O 360/03Kantonsgericht05.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 1 O 360/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-05

Aktenzeichen: 1 O 360/03

ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:1005.1O360.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten, die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft xx in ##, werden verurteilt, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass kein Niederschlagswasser von ihrem Grundstück auf das Grundstück der Kläger, xx in ## bergeleitet wird und auf dieses übertritt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; hinsichtlich des Hauptausspruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR, hinsichtlich des Kostenaus-spruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.

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