1 O 465/03•Landgericht Wuppertal, 2004-11-02, 1 O 465/03
Landgericht Wuppertal, 2004-11-02, 1 O 465/03
1 O 465/03Kantonsgericht02.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 465/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-02
Aktenzeichen: 1 O 465/03
ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:1102.1O465.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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