Landgericht Wuppertal, 2004-12-06, 17 O 57/04

17 O 57/04Kantonsgericht06.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 57/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-06

Aktenzeichen: 17 O 57/04

ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:1206.17O57.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

2.245,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz seit dem 03.09.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage, soweit nicht erledigt, abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 18 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 82 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Die Voll-streckung durch die Beklagten darf der Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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