8 S 82/04•Landgericht Wuppertal, 2005-02-02, 8 S 82/04
Landgericht Wuppertal, 2005-02-02, 8 S 82/04
8 S 82/04Kantonsgericht02.02.2005
Regest
Kein Anspruch auf Erstattung des sog. Mietwagen-Unfallersatztarifes, wenn dem Unfallgeschädigten bekannt ist, dass er auch zu einem deutlich günstigeren Normaltarif mieten kann
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 82/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-02
Aktenzeichen: 8 S 82/04
ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:0202.8S82.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Leitsätze
Kein Anspruch auf Erstattung des sog. Mietwagen-Unfallersatztarifes, wenn dem Unfallgeschädigten bekannt ist, dass er auch zu einem deutlich günstigeren Normaltarif mieten kann
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 03.08.2004 - Az. 21 C 84/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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