8 S 15/05•Landgericht Wuppertal, 2005-07-06, 8 S 15/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 15/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-06
Aktenzeichen: 8 S 15/05
ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:0706.8S15.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04. Februar 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal - 36 C 454/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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