9 S 365/04•Landgericht Wuppertal, 2005-07-07, 9 S 365/04
Landgericht Wuppertal, 2005-07-07, 9 S 365/04
9 S 365/04Kantonsgericht07.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 365/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-07
Aktenzeichen: 9 S 365/04
ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:0707.9S365.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. September 2004 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.