Landgericht Wuppertal, 2005-11-21, 12 O 124/01

12 O 124/01Kantonsgericht21.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 12 O 124/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-21

Aktenzeichen: 12 O 124/01

ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:1121.12O124.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58.985,06 EUR nebst Jahreszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2001 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 22.155,51 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Beseitigung der in dem unter dem 06. August 2003 er-statteten Gerichtsgutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. M auf den Seiten 6 - 19 an den dort genannten Bauvorhaben festgestellten Mängel.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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