26 Kls 230 Js 891/02 - 20/04 VI•Landgericht Wuppertal, 2005-12-13, 26 Kls 230 Js 891/02 - 20/04 VI
Landgericht Wuppertal, 2005-12-13, 26 Kls 230 Js 891/02 - 20/04 VI
26 Kls 230 Js 891/02 - 20/04 VIKantonsgericht13.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 26 Kls 230 Js 891/02 - 20/04 VI — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-13
Aktenzeichen: 26 Kls 230 Js 891/02 - 20/04 VI
ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:1213.26KLS230JS891.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte Dr. Y wird wegen Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 400 € verurteilt.
Die Angeklagte T wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70 € verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
§§ 263, 27, 53 StGB
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