Landgericht Wuppertal, 2006-07-03, 6 T 347/06

6 T 347/06Kantonsgericht03.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 347/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-03

Aktenzeichen: 6 T 347/06

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0703.6T347.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird wie folgt abgeändert:

Der weitere Beteiligte wird angewiesen, von den im Schreiben vom 07. April 2006 geäußerten Bedenken gegen die Durchführung des Vollstreckungsauftrages der Gläubigerin nach Maßgabe der folgenden Gründe Abstand zu nehmen.

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