5 O 274/03•Landgericht Wuppertal, 2006-07-12, 5 O 274/03
Landgericht Wuppertal, 2006-07-12, 5 O 274/03
5 O 274/03Kantonsgericht12.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 5 O 274/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-12
Aktenzeichen: 5 O 274/03
ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0712.5O274.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
wird gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass die Parteien durch Schriftsätze vom 06.07.2006 und vom 11.07.2006 einen Vergleich mit folgendem Inhalt geschlossen haben:
Die Beklagten zahlen als Gesamtschuldner an den Kläger einen Betrag in Höhe von 8.000,00 EUR.
Damit sind sämtliche Ansprüche des Klägers für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, gegen die Beklagten aufgrund des Vorfalles vom 14.11.2002 in dem von der Beklagten zu 2. unterhaltenen Krankenhaus, seien sie den Parteien bekannt oder unbekannt, seien sie Gegenstand des Rechtsstreites oder nicht ausgeglichen.
Die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.
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