Landgericht Wuppertal, 2006-09-28, 7 O 470/04

7 O 470/04Kantonsgericht28.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 7 O 470/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-28

Aktenzeichen: 7 O 470/04

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0928.7O470.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Zwangsvollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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