Landgericht Wuppertal, 2006-11-20, 6 T 669/06

6 T 669/06Kantonsgericht20.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 669/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-20

Aktenzeichen: 6 T 669/06

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:1120.6T669.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Vorbescheid wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die Erbscheinsanträge der Beteiligten zu 1. und 2. an das Amtsgericht zurück-verwiesen, das angewiesen wird, von den in dem angefochtenen Vorbescheid geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.

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