6 T 294/07•Landgericht Wuppertal, 2007-05-02, 6 T 294/07
Landgericht Wuppertal, 2007-05-02, 6 T 294/07
6 T 294/07Kantonsgericht02.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 294/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-02
Aktenzeichen: 6 T 294/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0502.6T294.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Obergerichtsvollzieher xx wird angewiesen, gemäß dem Zwangsvoll-streckungsauftrag vom 1. Februar 2007 der Schuldnerin die Kontoauszüge ihres bei der Stadtsparkasse x, Kontonummer .... geführten Kontos ab dem 30. November 2006 fortlaufend wegzunehmen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.
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