Landgericht Wuppertal, 2007-05-15, 1 O 220/06

1 O 220/06Kantonsgericht15.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 1 O 220/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-15

Aktenzeichen: 1 O 220/06

ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0515.1O220.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird – soweit die Parteien nicht den Rechtsstreit in der Hauptsache teil-weise übereinstimmend für erledigt erklärt haben – abgewiesen.

Von den bis einschließlich 24.04.2007 entstandenen Kosten tragen die Klägerin 74 %, die Beklagte 26 %.

Die danach entstandenen Kosten werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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