28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 –•Landgericht Wuppertal, 2007-06-29, 28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 –
Landgericht Wuppertal, 2007-06-29, 28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 –
28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 –Kantonsgericht29.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 – — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-29
Aktenzeichen: 28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 –
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0629.28NS70JS6906.06.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil
im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der sichergestellte Laptop nebst Zubehör nicht eingezogen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte bis zur Beschränkung des Rechtsmittels. Die danach im Berufungsverfahren entstandenen Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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