Landgericht Wuppertal, 2007-06-29, 28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 –

28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 –Kantonsgericht29.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 – — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-29

Aktenzeichen: 28 Ns 70 Js 6906/06 – 107/07 –

ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0629.28NS70JS6906.06.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil

im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der sichergestellte Laptop nebst Zubehör nicht eingezogen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte bis zur Beschränkung des Rechtsmittels. Die danach im Berufungsverfahren entstandenen Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

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