Landgericht Wuppertal, 2007-08-08, 17 O 380/01

17 O 380/01Kantonsgericht08.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 380/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-08

Aktenzeichen: 17 O 380/01

ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0808.17O380.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger 64.043,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus 50.907,75 EUR seit dem 16.05.2007 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.999,42 EUR seit dem 31.10.2001 zu zahlen.

  2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 80 %, die Beklagte zu 1) zu 20 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) werden der Klägerin in voller Höhe, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. zu 40 % auferlegt. Im übrigen werden Kosten nicht erstattet.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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