28 Ns 60 Js 3349/05 (59/07•Landgericht Wuppertal, 2007-08-22, 28 Ns 60 Js 3349/05 (59/07
Landgericht Wuppertal, 2007-08-22, 28 Ns 60 Js 3349/05 (59/07
28 Ns 60 Js 3349/05 (59/07Kantonsgericht22.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 28 Ns 60 Js 3349/05 (59/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-22
Aktenzeichen: 28 Ns 60 Js 3349/05 (59/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0822.28NS60JS3349.05.5.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. kleine Strafkammer
Tenor
Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass er wegen öffentlichen Ausstellens kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von
6 – sechs – Monaten,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt wird.
- § 184 b Abs. 1 Nr. 2 StGB –
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte.
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