6 T 646/07•Landgericht Wuppertal, 2007-09-11, 6 T 646/07
Landgericht Wuppertal, 2007-09-11, 6 T 646/07
6 T 646/07Kantonsgericht11.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 646/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-11
Aktenzeichen: 6 T 646/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0911.6T646.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 9. wird der Kostenansatz in der Kosten-rechnung des Amtsgerichts Mettmann - Grundbuchamt -, Geschäftszeichen: ME - 9933 - 7, Rechnungs-Nr.: #####/#### dahin abgeändert, dass für die Grundbucheintragung nur Kosten in Höhe von 3.761,25 EUR anzusetzen sind.
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