8 S 60/07•Landgericht Wuppertal, 2007-10-18, 8 S 60/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 60/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-18
Aktenzeichen: 8 S 60/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:1018.8S60.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer weist die Berufungsklägerin darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat zudem auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.
Das Amtsgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben.
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