23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03•Landgericht Wuppertal, 2008-02-29, 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03
Landgericht Wuppertal, 2008-02-29, 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03
23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03Kantonsgericht29.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-29
Aktenzeichen: 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0229.23KS76.07.45JS7.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 20.12.2004 - 13 Ls 45 Js 13/03 - und gleichzeitiger Auflösung der dort gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von
9 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe gelten 3 Monate
als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die ihm entstandenen notwendigen Auslagen mit Ausnahme der Kosten und eigenen notwendigen Auslagen, die durch die unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft entstanden sind. Diese trägt die Staatskasse. Dem Angeklagten fallen auch die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zur Last.
– § 227 Abs. 1 StGB –
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.