Landgericht Wuppertal, 2008-03-18, 14 O 10/08

14 O 10/08Kantonsgericht18.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 14 O 10/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-18

Aktenzeichen: 14 O 10/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0318.14O10.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung der Antragsgegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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