Landgericht Wuppertal, 2008-11-25, 16 S 69/08

16 S 69/08Kantonsgericht25.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 S 69/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-25

Aktenzeichen: 16 S 69/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:1125.16S69.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.05.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann (Az. 24 C 8/08) wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers der Beklagten trägt dieser selbst. Im Übrigen trägt die Kosten der Berufungsinstanz die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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