Landgericht Wuppertal, 2008-12-23, 22 AR 2/08

22 AR 2/08Kantonsgericht23.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 22 AR 2/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-23

Aktenzeichen: 22 AR 2/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:1223.22AR2.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2, große Strafkammer

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Antragstellerin vom 09.07.2008 wird festgestellt, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wuppertal in dem unter dem Aktenzeichen 20 Js 1303/07 geführten Ermittlungsverfahren über die Gewährung der Akteneinsicht nach § 406e I, III StPO rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Antragstellerin werden der Staatskasse auferlegt.

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