25 Ks 45 Js 12 /08 – 9/08 –•Landgericht Wuppertal, 2009-01-22, 25 Ks 45 Js 12 /08 – 9/08 –
Landgericht Wuppertal, 2009-01-22, 25 Ks 45 Js 12 /08 – 9/08 –
25 Ks 45 Js 12 /08 – 9/08 –Kantonsgericht22.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 25 Ks 45 Js 12 /08 – 9/08 – — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-22
Aktenzeichen: 25 Ks 45 Js 12 /08 – 9/08 –
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0122.25KS45JS12.08.9.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer - Schwurgericht -
Tenor
Die Angeklagte ist der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Sie wird zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von
acht Jahren verurteilt.
Sie trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
– Angewandte Vorschriften: §§ 225 Abs.1 Nr.1, Abs.3 Nr.1, 227 Abs.1, 52 StGB –
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