Landgericht Wuppertal, 2009-02-05, 6 T 468/08

6 T 468/08Kantonsgericht05.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 468/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-05

Aktenzeichen: 6 T 468/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0205.6T468.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 2. auferlegt. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

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