Landgericht Wuppertal, 2009-07-21, 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05

22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05Kantonsgericht21.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-21

Aktenzeichen: 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05

ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0721.22KLS20JS367.04.3.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von

1 (einem) Jahr und 6 (sechs) Monaten

verurteilt.

Von dieser Strafe gelten wegen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensver-zögerung 3 Monate Freiheitsstrafe als vollstreckt.

Er trägt die verbleibenden Kosten des Verfahrens einschließlich der ver-bleibenden Kosten der Revision.

  • Angewendete Vorschriften: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 EStG, 56 EStDV -

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