3 O 246/06•Landgericht Wuppertal, 2009-09-03, 3 O 246/06
Landgericht Wuppertal, 2009-09-03, 3 O 246/06
3 O 246/06Kantonsgericht03.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 3 O 246/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-03
Aktenzeichen: 3 O 246/06
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0903.3O246.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 13.581,64 zu zahlen, gegen Übergabe einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und ohne Hinterlegungsvorbehalt lautenden Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitutes über EUR 39.750,00, dies wiederum Zug um Zug gegen Rückgabe der Bürgschaftserklärung Nr. …. der W AG (Deutschland) vom 21.11.2005.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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