Landgericht Wuppertal, 2009-11-23, 4 O 69/08

4 O 69/08Kantonsgericht23.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 4 O 69/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-23

Aktenzeichen: 4 O 69/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:1123.4O69.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor entsprechende Sicherheit leisten.

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