9 S 320/08•Landgericht Wuppertal, 2009-11-26, 9 S 320/08
Landgericht Wuppertal, 2009-11-26, 9 S 320/08
9 S 320/08Kantonsgericht26.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 320/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-26
Aktenzeichen: 9 S 320/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:1126.9S320.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. November 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Solingen abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kos-ten des Streithelfers, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 Prozent des zu voll-streckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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