9 S 263/09•Landgericht Wuppertal, 2009-12-10, 9 S 263/09
Landgericht Wuppertal, 2009-12-10, 9 S 263/09
9 S 263/09Kantonsgericht10.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 263/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-10
Aktenzeichen: 9 S 263/09
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:1210.9S263.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. August 2009 verkündete Endurteil des Amtsgerichts Remscheid wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers, ihm wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Kläger.
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