17 O 241/09•Landgericht Wuppertal, 2010-03-22, 17 O 241/09
Landgericht Wuppertal, 2010-03-22, 17 O 241/09
17 O 241/09Kantonsgericht22.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 17 O 241/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-22
Aktenzeichen: 17 O 241/09
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0322.17O241.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 652,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.628,56 EUR vom 09.06.2009 bis 08.12.2009 und aus 652,46 EUR seit dem 09.12.2009 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von noch 86,63 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage, soweit nicht durch Zahlung erledigt, abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung durch die Beklagten darf die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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