Landgericht Wuppertal, 2010-04-08, 6 T 143/10

6 T 143/10Kantonsgericht08.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 143/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-08

Aktenzeichen: 6 T 143/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0408.6T143.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert:

Der Kostenansatz vom 16. Dezember 2009 wird aufgehoben.

Der/Die Kostenbeamte/in des Amtsgerichts wird angewiesen, die Gebühren gemäß Nrn. 2310 und 2320 des Kostenverzeichnisses zum GKG nach einem Wert von 277.149,33 EUR anzusetzen.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.