6 T 143/10•Landgericht Wuppertal, 2010-04-08, 6 T 143/10
Landgericht Wuppertal, 2010-04-08, 6 T 143/10
6 T 143/10Kantonsgericht08.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 143/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-08
Aktenzeichen: 6 T 143/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0408.6T143.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert:
Der Kostenansatz vom 16. Dezember 2009 wird aufgehoben.
Der/Die Kostenbeamte/in des Amtsgerichts wird angewiesen, die Gebühren gemäß Nrn. 2310 und 2320 des Kostenverzeichnisses zum GKG nach einem Wert von 277.149,33 EUR anzusetzen.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.