Landgericht Wuppertal, 2010-04-15, 5 O 342/06

5 O 342/06Kantonsgericht15.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 5 O 342/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-15

Aktenzeichen: 5 O 342/06

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0415.5O342.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Grund- und Teilschlussurteil

Der Klageantrag zu 1) und der Klageantrag zu 2) werden dem Grunde nach hinsichtlich der begehrten Verurteilung der Beklagten zu 1) – 3) für gerecht-fertigt erklärt.

Hinsichtlich der Beklagten zu 4) wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4) tragen die Klägerin zu 1) zu 89 % und die Klägerin zu 2) zu 11 %.

Die weitergehende Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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