Landgericht Wuppertal, 2010-04-20, 16 O 129/09

16 O 129/09Kantonsgericht20.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 O 129/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-20

Aktenzeichen: 16 O 129/09

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0420.16O129.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages zu leisten, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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