Landgericht Wuppertal, 2010-06-23, 3 O 445/09

3 O 445/09Kantonsgericht23.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 445/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-23

Aktenzeichen: 3 O 445/09

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0623.3O445.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 375.799,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2010 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von sämtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der xxx Immobilienfonds 79 GbR und deren Gläubigern freizustellen.

  3. Die Verurteilungen zu 1. und 2. erfolgen jeweils Zug-um-Zug gegen Übertragung der von der Klägerin gehaltenen Anteile an der xxxImmobilienfonds 79 GbR.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  6. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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