26 Qs 149/10•Landgericht Wuppertal, 2010-07-07, 26 Qs 149/10
Landgericht Wuppertal, 2010-07-07, 26 Qs 149/10
26 Qs 149/10Kantonsgericht07.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 26 Qs 149/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-07
Aktenzeichen: 26 Qs 149/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0707.26QS149.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdegegners werden der Staatskasse auferlegt.
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