Landgericht Wuppertal, 2010-07-15, 9 S 20/08

9 S 20/08Kantonsgericht15.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 20/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-15

Aktenzeichen: 9 S 20/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0715.9S20.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Dezember 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 648,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. März 2007 sowie 120,67 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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