Landgericht Wuppertal, 2010-08-04, 6 T 358/10

6 T 358/10Kantonsgericht04.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 358/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-04

Aktenzeichen: 6 T 358/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0804.6T358.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert:

Auf die Vollstreckungserinnerung der Gläubiger wird der weitere Betei-ligte, Obergerichtsvollzieher Hölters, angewiesen, von den geäußerten Bedenken gegen die Abnahme der nochmaligen eidesstattlichen Versicherung Abstand zu nehmen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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